Silke Wemmer

Sachverständige für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024



Willkommen beim Sachverständigenbüro Wemmer!


Als Sachverständige für Immobilienbewertung berate ich Sie bei Fragen rund um Ihre Immobilie.

Ich bin als Sachverständige im Immobilien- und Grundstückswesen tätig und für Immobilienbewertung nach der EU-Richtlinie DIN EU/ISO 17024 zertifiziert. Sie finden mich auch im Mitgliederverzeichnis des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF).




Seit vielen Jahren ansässig in Köln und Pulheim, habe ich mich insbesondere auf die Bewertung von Immobilien in Köln und Umgebung sowie im Rhein-Erft-Kreis als "Speckgürtel" Kölns spezialisiert und kenne den regionalen Immobilienmarkt.

 

Für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf und rufen Sie an:

0157/52903128

Email: info@sachverstaendige-wemmer.de

oder nutzen Sie den Kontakt- und Rückrufservice.

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Schnelle Terminvergabe, zeitnahes Gutachten

In der Regel kann ich Termine zur Ortsbesichtigung für eine Kaufbegleitung kurzfristig einrichten; Ortstermine für schriftliche Gutachten sind innerhalb von 1-2 Wochen möglich. Das schriftliche Gutachten ist innerhalb von ca. zwei Wochen nach Ortsbesichtigung fertig, sofern die notwendigen Unterlagen zur Erstellung vorliegen.  Unverbindliches Beratungsgespräch zum Anlass und Umfang des Gutachtens - Kurzgutachten/Vollgutachten


Immobiliengutachten- warum?

Anlässe für eine Wertermittlung sind vielfältig, z.B. Verkaufsabsichten einer Immobilie innerhalb oder außerhalb der Familie, steuerliche Beurteilungen, Vermögensaufteilungen bei Trennungen, Erbregelungen etc. 

Auch der geplante Kauf einer Immobilie kann Anlass für eine Wertermittlung bzw. eine Kaufbegleitung sein. Ist der Verkaufspreis realistisch? Entsprechen die Unterlagen den Angaben des Verkäufers? Gemeinsam besichtigen wir die Kaufimmobilie vom Keller bis zum Dach. Ausstattung und Zustand des Kaufobjekts stehen hier ebenso im Fokus wie ggf. Instandhaltungsstau und sichtbare Mängel.  


Vollgutachten oder Kurzgutachten? 

Nicht immer ist ein Vollgutachten notwendig. Ob und in welchem Umfang ein Wertgutachten (z.B. ein Kurzgutachten) für Sie sinnvoll ist, besprechen wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, denn jede Immobilie ist individuell. Verwendungszweck, Unterlagenverfügbarkeit etc. sind hier wesentliche Gesichtspunkte.   

Gerne unterstütze ich Sie durch die Erstellung eines qualifizierten Marktwert-/Verkehrswertgutachtens für Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach den gängigen Verfahren der Immowertverordnung 2021 (ImmoWertV 2021). 

oder berate Sie bzgl. des Kaufs Ihrer Wunschimmobilie.

 



 








 

 











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