Was beinhaltet ein Verkehrswertgutachten? 

Das Baugesetzbuch (§194) definiert den Begriff "Verkehrswert" (Marktwert)" so: 

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstige Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten besteht daher im wesentlichen aus einer 

Objektbeschreibung (z.B. in Bezug auf Lage, Alter, Zustand, Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten etc.) der Immobilie, einer

Bewertung mit geeigneten Wertermittlungsverfahren (insbesondere Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) und einer 

begründeten Ermittlung des Verkehrswertes aus den Ergebnissen

Die Wahl des Verfahrens ist abhängig vom Zweck des Gutachtens und der Art der Immobilie, also z.B. von selbst genutzten Immobilien wie dem klassischen Einfamilienhaus oder Renditeobjekten wie der vermieteten Eigentumswohnung oder dem Mehrfamilienhaus. 

Kurz- oder Vollgutachten?

Nicht immer ist ein Vollgutachten notwendig. Ob und in welchem Umfang ein Wertgutachten (z.B. ein Kurzgutachten) für Sie sinnvoll ist, besprechen wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, denn jede Immobilie ist individuell. Verwendungszweck, Unterlagenverfügbarkeit, evtl. vorhandene Dienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte sind hier wesentliche Gesichtspunkte.   

Gerne unterstütze ich Sie durch die Erstellung eines qualifizierten Marktwert-/Verkehrswertgutachtens für Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach den gängigen Verfahren der Immowertverordnung 2021 (ImmoWertV 2021). 

oder berate Sie bzgl. des Kaufs Ihrer Wunschimmobilie. 

Anlässe für ein Gutachten - wann brauche ich eins? 

Anlässe für eine Wertermittlung sind vielfältig, z.B. der geplante Verkauf einer Immobilie, Weitergabe der Immobilie innerhalb der Familie, steuerliche Beurteilungen, Vermögensaufteilungen bei Trennungen, Erbregelungen zwischen Geschwistern etc. 

In diesem Zusammenhang ist auch die Anerkennung des Verkehrswertgutachtens bei Banken, Behörden und dem Finanzamt relevant. 

Auch der geplante Kauf einer Immobilie kann Anlass für eine Wertermittlung bzw. eine Kaufbegleitung sein.  Ein Immobilienkauf ist eine Entscheidung mit für Sie langfristigen finanziellen Auswirkungen.  Es lohnt sich, in einer gemeinsamen Besichtigung zunächst einen fundierten Blick auf den Zustand und die Ausstattung  Ihrer Wunschimmobilie zu werfen.     

Nachvollziehbarkeit des Gutachtens und des ermittelten Verkehrswertes 

Wichtig ist im Hinblick auf Ihre Fragen und den Zweck des Gutachtens, dass das Gutachten und der ermittelte Verkehrswert für Sie nachvollziehbar ist. Eine verständliche Erklärung der Fachbegriffe, der Rechenwege und eine umfangreiche Fotodokumentation gehört daher zu jedem Gutachten dazu. 

Nach der Erstellung des Gutachtens findet ein Abschlussgespräch statt, in dem wir gemeinsam das Gutachten durchgehen und Ihre Fragen in Bezug auf den ermittelten Verkehrswert besprechen.


Bevor Sie sich für die Erstellung eines Gutachtens (Kurzgutachten oder Vollgutachtens) entscheiden, biete ich Ihnen im ersten Schritt ein kostenfreies Gespräch an, damit wir den Zweck des Gutachtens und Ihre speziellen Fragestellungen besprechen können.  

Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens

Für die Erstellung eines Wertgutachtens ist neben der Besichtigung zur Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie in der Regel eine ganze Reihe von Unterlagen notwendig, z.B. Baupläne, Flächenberechnungen oder ein Grundbuchauszug.
Stehen bereits geeignete Unterlagen zur Verfügung, reduziert dies in der Regel den Aufwand für ein Gutachten erheblich.
Ist Ihre Immobilie bereits älter, sind diese Akten häufig nicht vollständig. Gerne sichte ich mit Ihnen Ihre vorhandenen Bauakten und bin Ihnen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und amtlicher Auskünften bei verschiedenen Behörden behilflich.

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