Silke Wemmer

Sachverständige für Immobilienbewertung, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024





Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens

Für die Erstellung eines Wertgutachtens ist neben der Besichtigung zur Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie in der Regel eine ganze Reihe von Unterlagen notwendig, z.B. Baupläne, Flächenberechnungen oder ein aktueller Grundbuchauszug. 

Stehen bereits geeignete Unterlagen zur Verfügung, reduziert dies in der Regel den Aufwand für ein Gutachten erheblich

Ist Ihre Immobilie bereits älter, sind diese Akten häufig nicht vollständig. Gerne sichte ich mit Ihnen Ihre vorhandenen Bauakten und bin Ihnen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und amtlicher Auskünften bei verschiedenen Behörden behilflich.   


 

Eine Auswahl der üblichen Unterlagen habe ich hier zusammengestellt:        

  • Angaben zum Baujahr der Immobilie
  • Baupläne und Bauunterlagen wie z.B. Grundrisse
  • Grundbuchauszug 
  • Amtliche Auskünfte, z.B. aus dem Baulastenverzeichnis,
  • Baugenehmigungen (z.B. auch für Anbauten, Wintergärten etc.)
  • Mieteinnahmen und Ausgaben 
  • Bei Eigentumswohnungen zudem: Unterlagen der Hausverwaltung wie Teilungserklärung, Wirtschaftsplan etc. 





Was beinhaltet ein Gutachten? 

Das Baugesetzbuch (§194) definiert den Begriff "Verkehrswert" (Marktwert)" so:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstige Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten besteht daher im wesentlichen aus einer

Objektbeschreibung (z.B. in Bezug auf Lage, Alter, Zustand, Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten etc.) der Immobilie, einer

Bewertung mit geeigneten Wertermittlungsverfahren (insbesondere Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) und einer

begründeten Ermittlung des Verkehrswertes aus den Ergebnissen.

Die Wahl des Verfahrens ist abhängig vom Zweck des Gutachtens und der Art der Immobilie, also z.B. von selbst genutzten Immobilien wie dem klassischen Einfamilienhaus oder Renditeobjekten wie der vermieteten Eigentumswohnung oder dem Mehrfamilienhaus.


Nachvollziehbarkeit des Gutachtens und des ermittelten Verkehrswertes 

Wichtig ist im Hinblick auf Ihre Fragen und den Zweck des Gutachtens, dass das Gutachten und der ermittelte Marktwert für Sie nachvollziehbar ist. Eine verständliche Erklärung der Fachbegriffe, der Rechenwege und eine umfangreiche Fotodokumentation gehört daher zu jedem Gutachten dazu. 

Nach der Erstellung des Gutachtens findet ein Abschlussgespräch statt, in dem wir gemeinsam das Gutachten durchgehen und Ihre Fragen in Bezug auf den ermittelten Verkehrswert besprechen.


Bevor Sie sich für die Erstellung eines Gutachtens (Kurzgutachten oder Vollgutachtens) entscheiden, biete ich Ihnen im ersten Schritt ein kostenfreies Gespräch an, damit wir den Zweck des Gutachtens und Ihre speziellen Fragestellungen besprechen können. 




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